Bauproduktenverordnung
Entsprechend der Bauproduktenverordnung (Artikel 14) stellen wir Ihnen entsprechende Produkte mit Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass Abnehmer explizit CE-gekennzeichnetes Material entsprechend der Bauproduktenverordnung bei uns bestellen. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir, als Handelshaus, keine Vergewisserungspflicht haben, ob einem Abnehmer ein Produkt entsprechend der Bauproduktenverordnung geliefert werden muss. (d.h. mit Leistungserklärung und CE- Kennzeichnung )
Viechtach und Cham
Montag bis Freitag
07:30 - 12:15 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Samstag
08:30 - 11:30 Uhr
Schwandorf und Nittenau
Montag bis Donnerstag
07:30 - 12:15 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:15 Uhr
Stammhaus Schub Viechtach
Nußbergerstraße 15
94234 Viechtach
Standort Schub Cham
Gewerbepark Nord C10
93413 Cham
Standort Schub Nittenau
Waltenriederstraße 7
93149 Nittenau
Standort Schub Schwandorf
Egelseerstraße 13
92421 Schwandorf
09431/56005-0
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